Landgericht München (Az.: 9 O 5933/94)

Magersüchtige erleidet durch Behandlungsfehler schweren Hirnschaden:

200.000 Euro Schmerzensgeld
Wegen eines folgenreichen ärztlichen Behandlungsfehlers in einer städtischen Klinik muss die Stadt München 200.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht München in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil entschieden . Obwohl der Gesundheitszustand einer heute 29jährigen sich immer weiter verschlechterte, hatte der behandelnde Arzt es versäumt, eine gerichtliche Genehmigung für eine Zwangsernährung einzuholen und diese einzuleiten. Die Frau war am neunten Tag in der Klinik vom Pflegepersonal bewusstlos aufgefunden worden. Aufgrund der unzureichenden Behandlung erlitt die Patientin nach Angaben des Gerichts eine schwere Hirnschädigung. Ihre Persönlichkeit ist seitdem stark verändert.

Die Frau war im Sommer 1992 aufgrund einer Anorexia nervosa in der Intensivstation der Klinik aufgenommen worden. Bei einer Körpergröße von 1,68 Meter hatte sie zeitweise nur noch 28 Kilogramm gewogen. Die Frau hatte ihre Infusionen abgestöpselt und eine künstliche Ernährung abgelehnt. Der behandelnde Arzt hätte nach Auffassung des Gerichts - wie bei einem ersten Klinikaufenthalt der Patientin vier Wochen zuvor - beim Vormundschaftsgericht eine Genehmigung zur künstlichen Ernährung einholen müssen.

Nachdem das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt worden war, ging die 9. Zivilkammer von einem "groben Behandlungsfehler" aus. Neben der künstlichen Ernährung hätte der Arzt regelmäßig Blutzucker-, Puls- und Blutdruckmessungen veranlassen müssen, befanden die Richter. Stattdessen habe er sich allein auf Elektrolytbefunde verlassen.

Quelle: www.facharzt.de / Mi, 06.08.2003 12:39 / red

 

Landgericht München I (AZ: 9 O 14564/98).

Essgestörte nach Therapie behindert - 200 000 Euro Schmerzensgeld

Wegen einer dauerhaften Hirnschädigung auf Grund eines ärztlichen Kunstfehlers muss ein Krankenhausträger einer essgestörten jungen Frau 200 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem muss die Klinik der Frau alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die aus der ärztlichen Behandlung herrühren, entschied das
Landgericht München I in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (AZ: 9 O 14564/98). Die Eltern der Frau hatten 300 000 Mark (rund 153 000 Euro) als Mindestbetrag eingeklagt. Mit seiner Entscheidung ging das Gericht von sich aus über diese Forderung hinaus.
Die inzwischen 27-Jährige war von ihren Eltern 1995 kurz vor ihrem Abitur in die Klinik gebracht worden, da sich ihr Zustand verschlechterte, berichtete das Gericht. Dort wurde sie unter anderem mit einer Kombination von Psychopharmaka und einem Beruhigungsmittel behandelt. Nach einem etwa fünfwöchigen Aufenthalt erlitt die damals 20-Jährige einen Atem- und Kreislaufstillstand, dessen Folge eine eine dauerhafte Hirnschädigung war. Die Frau sei seitdem nicht in der Lage, sich bewusst zu bewegen und zu artikulieren. Es sei aber davon auszugehen, dass sie zeitweise an erheblichen Schmerzen leide und der Frau ihr Zustand bewusst sei, hieß es.
"Es ist ein ärztlicher Kunstfehler, weil die Wechselwirkung der Medikamente und die Dosierung im absoluten Höchstbereich bei der vorgegebenen Krankheitssituation genauer hätten überwacht werden müssen", erläuterte Gerichtssprecher Christian Ottmann. Bei den Risikofaktoren und den bekannten möglichen Wechselwirkungen hätten zusätzliche Vorsichtmaßnahmen getroffen werden müssen.

Quelle: http://www.anwalt-tv.net/default.php?pg=sp/sp_full.php&sp=&feed_id=2284

zurück

 

Free counter and web stats