“Neurorehabilitation betrifft das zentrale Organ des Menschen, der menschlichen Persönlichkeit, der menschlichen Vernunft. Von vernünftigen Menschen kann erwartet werden, daß sie sich um dieses »Zentralorgan« besonders intensiv und liebevoll bemühen, wenn es um den Schutz und die Selbsterhaltung ihrer Mitbürger geht. Erst dieses Bemühen wäre Ausdruck einer gelungenen menschlichen Kultur. Jede Vernachlässigung der Neurorehabilitation aber ist inhuman und als Versagen der Solidargemeinschaft und menschlichen Kultur zu werten.” (Neurologie und Reha)


Rehabilitationsphasen / Kostenträger

Bei Schwerst-Schädel-Hirnverletzten und Patienten im Wachkoma werden verschiedene Stufen in der Rehabilitation unterschieden - man spricht hier von den Rehabilitationsphasen A bis F. Anschließend folgt die Phase G - Betreutes Wohnen / Hilfe zur Selbsthilfe.


Phase A - Akutphase

Akutbehandlung in einem Krankenhaus, Diagnostik und Therapie erfolgen i. d. R. auf neurologischen Normal- oder Intensivstationen (oder auch sog. "stroke units", Spezialstationen für Schlaganfallpatienten)


  • Krankenkassen

Phase B - Frührehabilitation

Hier erfolgt die so genannte Frührehabilitation mit Patienten, die noch bewusstlos, apallisch oder bewusstseinsgetrübt sind. Aufnahmekriterien: Nicht mehr dauerbeatmungspflichtig, kreislaufstabil, Verletzungen versorgt, Knochenbrüche übungsstabil. Kein Hirndruck. Die Patienten leiden häufig noch unter ausgeprägten vegetativen Dysfunktionen, sind jedoch nicht mehr auf eine Intensivpflege angewiesen. Eine kontinuierliche Überwachung (Monitoring) unter anderem der vitalen Funktionen ist hier noch notwendig, da auch schwere Desorientiertheit und mangelnde Impulskontrolle der Phase B zugeordnet wird. Diese Rehabilitationsphase ist besonders personal- und kostenintensiv. Hier setzt die frühestmögliche neuropsychologische Intervention ein. Durch umfangreiche rehabilitative Maßnahmen (Behandlungspflege, Therapien) soll eine Besserung des Bewusstseinszustandes und die Herstellung der Mitarbeit des Komapatienten an den Therapien erreicht werden. Ziel ist es, die Voraussetzungen für ein aktives Mitwirken des Patienten an den spezifischen Therapien zu schaffen, um einen möglichst raschen Übergang in die nächste Phase zu sichern.   Kriterien


  • Krankenkassen für stationäre, teilstat. oder ambulante neurologische Rehamaßnahmen

Phase C - Weiterführende Rehabilitaion

Weiterführende Rehabilitation. Der Patient kann in der Therapie bereits mitarbeiten muss aber noch mit hohem pflegerischen Aufwand betreut werden. Durch umfangreiche Rehamaßnahmen soll die Teilmobilisierung erreicht werden. Die Intervention erfolgt jetzt bereits mit aktiver Mitarbeit des Patienten, bei noch hohem medizinischen und pflegerischen Aufwand. Häufig wird hier nochmals in frühe Phase C und Phase C unterschieden, da für die erstgenannte ein erheblich höherer Pflegesatz notwendig ist. Nachdem Grundsatz "Rehabilitation geht vor Pflege", sollte hier das Ziel größtmöglicher Selbstständigkeit verfolgt werden, um eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden. Kriterien


Phase D - Medizinische Rehabilitation

Tritt nach Abschluss der Frühmobilisierung ein und stellt die medizinische Rehabilitation im bisherigen Sinne dar. Die wesentliche Kriterien dieser Phase sind: abgeschlossenen Frühmobilisierung, selbstständige Ausführung spezifischer Alltagsverrichtungen sowie aktiver Teilnahme an den medizinischen und anderen, notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen, mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ("Rehabilitation geht vor Rente") oder dem Wiedererlangen entsprechender Alltagskompetenzen mit weitgehender Selbstständigkeit bei bereits Berenteten. In der Phase D wird die Kostenübernahme durch die Rentenversicherungsträger für noch Berufstätige gewährleistet, bei Rentner weiter durch die Krankenkassen. Unklar ist jedoch der zuständige Kostenträger für die Phase C. Die frühe Phase C kann durchaus noch als Akutbehandlung gelten, die späte Phase C entspricht jedoch eher der "stationären medizinischen Rehabilitation". mehr Info


  • Rentenversicherung / bzw. Unfall- oder Krankenversiche- rung (bei besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen)

Phase E - Nachgehende Rehabilitation

Nachgehende Reha und berufliche Reha. Hier geht es insbesondere bei den Behandlungszielen um die Sicherung des medizinischen Behandlungserfolges, bzw. um Vorbeugung oder Besserung einer Behinderung (bzw. Verhütung), von deren Verschlimmerung sowie Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und um die berufliche Wiedereingliederung (1. oder 2. Arbeitsmarkt) sowie die soziale und häusliche Wiedereingliederung. In dieser Phase soll eine teilstationäre (Tagesklinik) oder ambulante Weiterversorgung bzw. Nachsorge erfolgen, welche die berufliche Rehabilitation mit einschließt.


  • Rentenversicherung / bzw. Unfall- oder Krankenversiche- rung (bei besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen)

Phase F - Aktivierende Behandlungspflege

Für Patienten im Wachkoma. Langfristig und auf Dauer angelegt. Sollten trotz intensiver Bemühungen in Phase B und C keine ausreichenden Rehabilitationsfort- schritte zu verzeichnen sein, ist eine längerfristig zustandserhaltende Pflege erforderlich. Diese kann entweder zu Hause (mit Hilfe ambulanter Pflegedienste) oder in entsprechenden Institutionen durchgeführt werden. Eine ärztliche und besonders krankengymnastische Betreuung ist in dieser Phase gesichert.
In diesem Phasenmodell ist eine Rückführung, z.B. von Phase F in Phase B im Falle wiederkehrender Vitalfunktionen, jederzeit möglich. Es sollte jedoch immer berücksichtigt werden, dass sich die Übergänge von einer Phase in die andere eher fließend ergeben und eine Abgrenzung, wie sie hier erfolgte, häufig nur schwer möglich ist, besonders unter Berücksichtigung komplexer neurologischer Funktionsstörungen.   mehr Info


  • Finanzierung durch die Pflegekasse

Phase G - Betreutes und begleitendes Wohnen

Durch ein Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot soll den Schädel-Hirnverletzten nach erfolgter Rehabilitation/Teilrehabilitation unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" geholfen werden, zu selbstbestimmtem Leben zurückzufinden. Finanzierung leider auch nur durch die Pflegekasse.

  • Finanzierung leider auch nur durch die Pflegekasse

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